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In der Schweiz besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Krankenversicherungspflicht, ähnlich in Deutschland. 

 

Von dieser Krankenversicherungspflicht ist der Grenzgänger nach Deutschland befreit, da die Versicherungspflicht durch die Berufstätigkeit in Deutschland Vorrang hat.

 

Wie funktioniert der Leistungsbezug in der Schweiz, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

 

Es ist zu prüfen das aber auch Versicherungsschutz in Deutschland und der Schweiz besteht.

Bei der privaten Krankenversicherung ist der Leistungsfall mit der Hauptverwaltung der Krankenversicherung abzuklären.

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562