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Grenzgänger andersherum sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von der Schweiz nach Deutschland pendeln.

 

Grundsätzlich ist der Grenzgänger andersherum in der Schweiz  steuerpflichtig, wobei einige Ausnahmen zu berücksichtigen sind.

 

Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in Deutschland, ist nicht notwendig.

 

Bei Zuzug aus der EU in die Schweiz benötigt der Zuziehende eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

 

 

Was ändert sich beim Grenzgänger andersherum?

 

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Rentenversicherung in Deutschland (DRV).

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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung freiwillig möglich.

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Unfallversicherungspflicht in Deutschland, nur für den Beruf.

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Unfallversicherungspflicht Freizeit besteht nicht, freiwillig möglich.

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Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Deutschland, Leistungen in der Schweiz.

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Krankenversicherungspflicht in Deutschland, Befreiung davon, bei einem Verdienst über EUR 50.850 jährlich.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Krankenversicherung einschliessen.

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Girokonto bei einer deutschen Bank.

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Steuern (bei regelmässiger Rückkehr vom Arbeitsort gem. Artikel 15a Absatz 2 DBA-D-CH): 

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Schweizer Bürger bezahlen in Deutschland 4,5 % Quellensteuer, direkt vom Lohn abgezogen. In der Schweiz werden 80 % des Lohnes zur Steurberechnung herangezogen

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Deutsche Bürger mit einer B-Bewilligung (richtig heisst es: in den ersten 5 Jahren plus das angefangen Jahr) bezahlen deutsche Einkommenssteuer, unter Anrechnung der schweizer Steuern. Artikel 4 Absatz 4 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz.

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Es wird ein Ersatz für die Lohnsteuerkarte benötigt, erhältlich beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers in Deutschland.

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Deutsche Bürger mit C-Bewilligung (richtig heisst es: nach 5 Jahren plus das angefangen Jahr) bezahlen die Steuern wie Schweizer Bürger, siehe oben.

Was kann beim Grenzgänger andersherum weiterhin in der Schweiz bestehen bleiben oder muss in der Schweiz beantragt werden?

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Altersvorsorge in der Schweiz, 3. Säule. Steuervorteil wird nicht gewährt.

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Girokonto bei einer schweizer Bank.

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schweizer Führerschein.

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562