Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosenversicherung AV

Im Fall von Ganzarbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger Leistungen aus der Schweiz, er meldet sich beim schweizer RAV mit einem Formular E 301, welches bei den deutschen Behörden erhältlich ist.

Für die Leistungen gelten die schweizerischen Rechtsvorschriften.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Genaueres in der Broschüre.

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562